Widerruf der Allgemeinverfügung Waldbrandgefahr

Tritt ab Freitag, 28.07.2023 in Kraft.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 16.06.2023 zum Betreten des Waldes ab 17.06.2023, in der die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills untersagt ist, wird widerrufen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in einem offiziellen Schreiben (PDF, 132 KB) des Landratsamtes.

(Erstellt am 28. Juli 2023)