Wasserverband "Alte Elz" Kenzingen

Die Verbandsversammlung hat im Mai beschlossen, dass der Bachabschlag vom 23.09 - 30.09.2023 stattfinden wird. Der Bachabschlag wird nach Vorgabe der Aufsichtsbehörden nun alle zwei Jahre stattfinden, was bedeutet, dass 2024 kein Bachabschlag durchgeführt wird.
Durch die derzeit anhaltende Trockenheit, möchten wir Sie bitten, die Phase des Niederwassers für eventuelle Instandsetzungsarbeiten zu nutzen und an Bachmauern oder Böschungen Revisionsarbeiten durchzuführen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass an öffentlichen Gewässern grundsätzlich keine Veränderungen im Uferbereich ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Gemarkungsgemeinde vorgenommen werden dürfen. Der Eingriff an öffentlichen Gewässern ist verboten.

Weiterhin ist es verboten:

  • jeglichen Unrat/Abfall in das Gewässer (Bauschutt, Mähgut, Baumschnitt, Kadaver, Gartenabfälle, Heckenschnittgut usw.) in das Wasser einzubringen
  •  pflanzliche Abfälle zu verbrennen sowie das Ablagern von Gartenabfällen (Kompost) im Gewässerrandstreifen
  • das Erstellen von Schutz- oder Gerätehütten jeglicher Größe im Gewässerrandstreifen

Bei Verstoß wird dies als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftagsbestand gewertet.

Auf den im Wassergesetz von Baden-Württemberg vom 01. Januar 1999 verankerten Gewässerschutzstreifen in einer Breite von 10 Metern im Außenbereich wird ausdrücklich hingewiesen.

In diesen Gewässerrandstreifen sind verboten:

  1. der Umbruch von Dauergrünland
  2. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  3. die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit ise nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind.
(Erstellt am 12. September 2023)