Gefahrstoff-Freisetzung

Verhalten bei Gefahrstoff-Freisetzung

Wir leben in einer Industriegesellschaft und profitieren von den Möglichkeiten der modernen Technik. Aber keine Technik ohne Risiken. So gehört es – bei allen Sicherheitsstandards – auch zu unserem Leben, dass gefährliche Stoffe freigesetzt werden können. Zum Beispiel bei einem Unfall eines Gefahrguttransporters, einem Brand in einer Fabrik oder einem Lager mit chemischen Produkten. Aber auch der sorglose Umgang daheim mit Haushaltsreinigern kann gefährlich werden.

Was ist ein Gefahrenstoff?

Das Spektrum an Gefahrstoffen ist groß. Unterschieden wird in chemische (C)biologische (B)radiologische (R) und nukleare (N) Gefahrstoffe. Zusammengefasst werden sie als CBRN-Gefahrstoffe bezeichnet. Früher wurde der Begriff "ABC-Gefahrstoffe" (atomare, biologische und chemische Gefahrstoffe) verwendet. CBRN-Gefahrstoffe können gas- oder dampfförmig, als Aerosole, flüssig oder fest auftreten. Ein Laie kann in der Regel die Gefährlichkeit nicht erkennen.
Deshalb gilt: Wenn etwas passiert, melden Sie es der Rettungsleitstelle (Tel. 112) oder der Giftnotrufzentrale. Die Nummer der Giftnotrufzentrale in Ihrer Nähe finden Sie in der Übersicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Achten Sie bei größeren Ereignissen auf Durchsagen im Radio oder durch Lautsprecherfahrzeuge.

Vergiftungs-Informations-Zentrale

Freiburg
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacher Str. 86b
79110 Freiburg
E-Mail
Fax +49 (7 61) 27 04 45 70

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Handeln bei Gefahrstoff-Freisetzung