Artenschutz

Invasive Arten

Bedrohung der biologischen Vielfalt

Mit dem globalen Austausch von Waren und der Mobilität von Menschen werden auch Tiere und Pflanzen über weite Strecken in neue Gebiete eingebracht, in denen sie ursprünglich nicht zu Hause sind. Eine eingeschleppte Art gilt dann als invasiv, wenn sie sich im neuen Umfeld fest etabliert hat und einheimische Arten und Ökosysteme bedroht. Sie können erhebliche Schäden anrichten, da sie einheimische Arten verdrängen und negative ökonomische (z. B. Schädlinge) sowie gesundheitliche Probleme (Übertragung von Krankheiten, Allergien) verursachen können.

Auf  EU-Ebene wird die Risikobewertung und Bekämpfung invasiver Arten nach einem in einer Verordnung festgelegten Verfahren bestimmt. Auf nationaler Ebene können die Mitgliedsstaaten zusätzlich zielgerichtete Maßnahmen ggf. auch für weitere invasive Arten ergreifen.

Das Bundesamt für Naturschutz stellt auf ihrer Website ausführliche Informationen zu gebietsfremden und invasiven Arten in Deutschland zur Verfügung.

www.neobiota.bfn.de