Wasserverband "Alte Elz" Kenzingen
In diesem Jahr wird der Bachabschlag vom 20.09. - 27.09.2025 stattfinden
Der Bachabschlag wird nach Vorgabe der Aufsichtsbehörden, alle zwei Jahre stattfinden, was bedeutet, dass 2026 kein Bachabschlag durchgeführt wird.
Wir wollen Sie heute schon auf den Termin hinweisen, damit Sie die Zeit während dem Bachabschlag für eventuelle Instandsetzungsarbeiten an Bachmauern oder Böschungen bzw. für Revisionsarbeiten nutzen können.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin:
An öffentlichen Gewässern dürfen grundsätzlich keine Veränderungen im Uferbereich ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Gemarkungsgemeinde vorgenommen werden.
Der Eingriff an öffentlichen Gewässern ist verboten.
Weiterhin ist es verboten:
- jeglichen Unrat/Abfall in das Gewässer (Bauschutt, Mähgut, Baumschnitt, Kadaver, Bauschutt, Gartenabfälle, Heckenschnittgut usw.) in das Wasser einzubringen.
- pflanzlicher Abfälle zu verbrennen sowie Gartenabfällen (Kompost) im Gewässerrandstreifen abzulagern.
- Schutz- oder Gerätehütten jeglicher Größe im Gewässerrandstreifen zu erstellen.
Bei Verstoß wird dies als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftatbestand gewertet.
Auf den im Wassergesetz von Baden-Württemberg vom 01. Januar 1999 verankerten Gewässerschutzstreifen in einer Breite von 10 Metern im Außenbereich wird ausdrücklich hingewiesen.
In diesen Gewässerrandstreifen sind verboten:
- der Umbruch von Dauergrünland,
- der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind.