Service-BW - Einzelne Lebenslage
Beispiel "Geburt"
Geburt
Sie erwarten ein Baby? Informieren Sie sich über den Mutterschutz während der Schwangerschaft, lesen Sie alles rund ums Erziehungsgeld während der Elternzeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über sonstige finanzielle Hilfen.
Die Vaterschaft bei einem nicht ehelich geborenen Kind können Sie schon vor der Geburt des Kindes anerkennen lassen.
Zugehörige Leistungen
- Bei Krankheit oder Schwangerschaft eine Haushaltshilfe beantragen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
- Elterngeld beantragen
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
- Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Kinderzuschlag beantragen
- Landesfamilienpass beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- Mutterschutzlohn
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung wahrnehmen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Wohngeld beantragen
- Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Beispiel "Umzug"
Umzug
Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.
Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.
Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.
In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Änderungen an die Krankenkasse melden
- Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
- Beschwerde gegen Anbieter von Internet- und Telefonanschlüssen einreichen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Elterngeld beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
- Kinderzuschlag beantragen
- Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Personalausweis - Adresse ändern
- Reisepass - Wohnortänderung beantragen
- Schornsteinfeger beauftragen
- Schulbezirkswechsel beantragen
- Vorübergehendes Haltverbot einrichten
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
