Allgemeinverfügung wegen akuter Waldbrandgefahr

Aufgrund anhaltend hoher Temperaturen und Trockenheit wurde vom Landratsamt Ortenaukreis eine Allgemeinverfügung ab dem 13. Juli 2026 erlassen.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 13. Juli bis einschließlich 31. August 2026 und schränkt das Verhalten im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald ein, um die Gefahr von Waldbränden zu reduzieren. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung vorhandener öffentlicher Feuer- und Grillstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills (auch Elektro/Gas), ausdrücklich untersagt ist. Wir weisen außerdem darauf hin, dass vom 01. März bis 31. Oktober ein generelles Rauchverbot gilt. Verstöße werden ordnungsrechtlich verfolgt.
 
Vielen Dank für Ihre Mithilfe zum Schutz unserer Wälder.

(Erstellt am 09. Juli 2026)